Jugendschutz auf unserem Schützenfest (Der Elternschein)
Der Allgemeine Bürgerschützenverein Gahlen legt großen Wert auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz während unserer Veranstaltungen, insbesondere an den Abenden im Festzelt.
Der Elternschein (Erziehungsbeauftragung)
Möchtest du als 16- oder 17-jähriger Jugendlicher nach 24:00 Uhr im Festzelt bleiben, muss eine volljährige Person die Aufsicht übernehmen. Diese volljährige Person muss in der Lage sein, die Aufsichtspflicht wahrzunehmen (kein übermäßiger Alkoholkonsum).
Wichtig:
- Lade das entsprechende Formular zur Erziehungsbeauftragung (Muttizettel/Elternschein) herunter.
- Das Formular muss vollständig von einem Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben sein.
- Die volljährige Begleitperson muss das Formular bei sich führen und sich ausweisen können.
- Der Jugendliche muss seinen Ausweis mitführen.
Der Elternschein ist am Eingang oder bei Kontrollen unaufgefordert vorzuzeigen. Wir danken für dein Verständnis und deine Mithilfe zum Schutz unserer Jugend.

